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Allgemeine Geschäftsbedingungen des FEBW

 

§ 1 Allgemeines
(1)    Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen des Ev. Familien- und Erwachsenenbildungswerkes des Kirchenkreises Leverkusen (im Folgenden: FEBW). Der Träger ist das Evangelische Erwachsenenbildungswerk Nordrhein e.V. (Goethestraße 75, 40237 Düsseldorf).
(2)    Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Kündigungen) bedürfen, soweit es sich aus diesen AGB oder aus dem der Verbraucher*in zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Textform (Telefax, E-Mail, Login-Homepage). Anmeldungen können auch fernmündlich erfolgen. 
(3)    Grundsätzlich sind alle interessierten Menschen ab Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen.
(4)    Eine Beratung erhalten Sie persönlich oder telefonisch bei den FEBW Mitarbeitenden oder bei der Person, die im Veranstaltungsprogramm genannt ist. Die aktuellen Beratungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Website (www.febw-leverkusen.de). Für individuelle Terminabsprachen stehen wir Ihnen gerne nach Absprache zusätzlich zur Verfügung.
(5)    Wenn eine Veranstaltung nicht zu Ihrer Zufriedenheit verlaufen ist, dann können Sie sich persönlich oder schriftlich an die Leitung der Einrichtung wenden. Ihre Beschwerde können Sie auch schriftlich oder mündlich gegenüber der Kursleitung formulieren. Die Kursleitung wird diese Beschwerde dann an die Leitung weiterleiten. Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Beschwerde und werden nach einer Lösung für das benannte Problem suchen.

 

§ 2 Vertragsschluss
(1)    Die Ankündigung von Veranstaltungen stellt kein Vertragsangebot dar. 
(2)    Der/die Anmelder*in ist an die Anmeldung 14 Tage lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch eine Annahmeerklärung vom FEBW zustande.
(3)    Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

 

§ 3 Vertragspartner*in und Teilnehmer*in
(1)    Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen dem FEBW als Veranstalterin und der Anmelder*in (Vertragspartner*in) begründet. 
(2)    Der/Die Anmelder*in kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer*in) begründen. Diese ist dem FEBW namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung vom FEBW. Dies darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(3)    Das FEBW darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

 

§ 4 Kostenbeitrag
(1)    Der Kostenbeitrag wird mit Programmveröffentlichung durch das FEBW festgesetzt. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung des Beitrages in entsprechender Höhe.
(2)    Die nachfolgend aufgeführten Personengruppen und ihre Familienmitglieder kann eine Ermäßigung der Kursgebühren erhalten:

  • Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur;
  • Sozialhilfeempfänger*innn und ihre Familien, Arbeitslose und Kurzarbeiter*innen und ihre Familien; 
  • Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern; 
  • Menschen mit Zuwanderungshintergrund und Aussiedler*innen, 
  • Familien, in denen Menschen mit Behinderungen und Suchtkrankheiten leben; 
  • vom Strafvollzug betroffene Familien. 

Um die Ermäßigung in Anspruch zu nehmen zu können, muss dem FEBW vor Kursbeginn folgende Erklärung unterschrieben zugeschickt werden.
Bei einer Kostenübernahme durch Dritte entfällt die Ermäßigung.

(3)    Die Kostenbeiträge sind mit Kursbeginn fällig. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung ergeht nicht. Bitte überweisen Sie den Kurs-Betrag auf das folgende Konto:

        Kontonummer: 10 10 864 034
        BLZ: 350 601 90, KD Bank

        BIC: GENODED1DKD
        IBAN: DE45 3506 0190 1010 8640 34

 

§ 5 Durchführung der Kurse
(1)    Die Mindestzahl der Teilnehmer*innen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs nicht statt, ohne dass es eines Rücktritts oder einer Kündigung bedarf. 
(2)    Sinkt die Zahl der anwesenden Teilnehmerinnen während des Kurses auf weniger als 8 Personen, kann der betreffende Kurs vorzeitig beendet werden. Hierüber entscheidet das FEBW. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 2.
(3)    Für Kurse, mit denen besondere Teilnehmergruppen erreicht bzw. besondere Bildungsziele angesprochen werden sollen, kann das FEBW Sonderregelungen genehmigen.

 

§ 6 Organisatorische Ausgestaltung
(1)    Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wurde.
(2)    Das FEBW kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung in angemessen Rahmen ändern. Die örtliche Veränderung bewegt sich dabei im Umkreis von 15 Kilometern. Bei Veränderung der Kurszeiten sind die Art der Veranstaltung sowie ihre Zielgruppe zu berücksichtigen. In diesem Fall gilt § 7 Abs. 5.
(3)    Muss eine Veranstaltungseinheit aus von dem FEBW nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltungseinheit nicht nachgeholt, gilt § 7 Abs. 2 Satz 2 und 3 und 3.).
(4)    An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
(5)    Wenn ein Kurs nach Abschluss eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat vorsieht, erhalten Sie dies nach erfolgreichem Abschluss direkt durch die Kursleitung ausgehändigt oder zeitnah per Post zugesandt.

 

§ 7 Rücktritt und Kündigung
(1)    Das FEBW kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das FEBW nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Kursleitung) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Im Fall der teilweisen Leistungserbringung wird der Kostenbeitrag nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. 
(2)    Das FEBW wird die Vertragspartner*in und ggf. die Teilnehmer*in über die Umstände, die sie nach Maßgabe des vorgenannten Absatzes zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 6 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 12 Werktagen erstatten.
(3)    Die Teilnehmer*in kann ihre Abmeldung bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung unentgeltlich stornieren. Bei Abmeldungen innerhalb von 13 Tagen vor Beginn der Veranstaltung oder Nichtteilnahme ohne Abmeldung berechnen wir den vollen Teilnahmebeitrag. Diese Stornobedingungen beziehen sich sowohl auf den Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung als auch auf die anfallenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft, sofern das FEBW gegenüber dem Tagungshaus entsprechende Stornoverpflichtungen eingegangen ist.

(4)    Das FEBW und die Vertragspartner*in können jeweils den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für das FEBW liegt insbesondere vor bei:

  • wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Haus- bzw. Benutzungsordnung nach vorheriger Abmahnung 
  • gemeinschaftswidrigem Verhalten wie Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geruchsbelästigung sowie querulatorischem Verhalten nach vorheriger Abmahnung
  • Ehrverletzungen z. B. Beleidigungen gegenüber der Kursleiter*in, Teilnehmer*innen oder Mitarbeiter*innen des FEBW
  • Vor einer Abmahnung kann auch ein Ausschluss der Teilnehmer*in als milderes Mittel erfolgen. Hinsichtlich des Vergütungsanspruches gilt Absatz 1 entsprechend.

Ein wichtiger Grund für die Teilnehmer*in liegt insbesondere vor bei:

  • Erkrankung der Teilnehmer*in vor Kursbeginn sowie eine Erkrankung während des Kurses, die dazu führt, dass die Teilnehmer*in die weitere Teilnahme an dem Kurs nicht fortsetzen kann; dies ist durch die Teilnehmer*in nachzuweisen.
  • Organisatorischen Änderungen, die nach § 6 Abs. 2 der Teilnehmer*in unzumutbar sind; dies ist durch die Teilnehmer*in zu begründen und entsprechend nachzuweisen.

(5)    Es wird ein gesetzliches Widerrufsrecht eingeräumt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erfolgen. Genaueres zum Widerrufsrecht finden Sie hier.

 

§ 8 Urheberschutz
(1)    Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung des FEBW nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
(2)    Jede Teilnehmer*in an EDV-Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lernzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

 

§ 9 Datenschutz
Das FEBW unterliegt den Regelungen des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche Deutschland (DSG-EKD) in der jeweils gültigen Fassung. Über die Erhebung von personenbezogenen Daten informiert das FEBW im Rahmen der Datenschutzerklärung und der Information zum Datenschutz bei Kursanmeldungen.

 

§ 10 Haftung
Die Haftung des FEBW ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der Teilnehmer*in sowie wenn das FEBW schuldhaft Rechte der Vertragspartner*in oder der Teilnehmer*in verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten).

 

§ 11 Schlussbestimmungen
(1)    Das Recht, gegen Ansprüche des FEBW aus demselben Rechtsverhältnis aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der  Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder vom FEBW anerkannt worden ist.
(2)    Ansprüche gegen das FEBW sind nicht abtretbar.
(3)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile nicht berührt. 
(4)    Diese AGB treten mit Wirkung zum 01.12.2021 in Kraft. Alle früheren AGB verlieren damit ihre Gültigkeit.